Zurzeit keine grösseren Sanierungen oder Umbauten geplant in Oerlikon
von Baugenossenschaft GISA
Die GISA plant grössere Arbeiten an ihren Gebäuden wie Umbauten, Sanierungen oder Ersatzneubauten langfristig. Der Hauptfokus des Vorstandes liegt seit einigen Jahren auf dem Ersatzneubauprojekt Affoltern. Dabei werden in Affoltern 90 der insgesamt 328 Wohnungen der GISA abgerissen, d.h. rund ¼ aller Wohnungen. Dieses Bauprojekt ist bezüglich finanzieller und personeller Aufwände sehr gross für die GISA, entsprechend können andere grössere Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten nur bedingt gleichzeitig vorangetrieben werden.
Nichtsdestotrotz erarbeitet der Vorstand auch für die Siedlung Oerlikon einen Plan, wie die Siedlung weiterentwickelt und unterhalten werden soll. Entsprechend lässt er Zustandsanalysen für die Etappen erstellen, um grössere Unterhaltsarbeiten erkennen und zeitlich einplanen zu können. Auf der Webseite ist diese zeitliche Planung im Erneuerungsplan sichtbar, der jährlich aktualisiert wird. Sobald Sanierungen oder Umbauten anstehen, werden wir rechtzeitig transparent informieren. Sollten trotzdem Fragen auftauchen, können sie sich gern bei der Verwaltung melden.
Der Vorstand hat auch Unterhaltsgrundsätze definiert, um - wie im Leitbild definiert - "in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung ihren Mitgliedern gesunden und preisgünstigen Wohnraum zu verschaffen und zu erhalten":
- So werden Sanierungen von der GISA nur geplant, wenn wie oben beschrieben eine Zustandsanalyse aufzeigt, dass Handlungsbedarf besteht. Mit diesem Vorgehen werden die sehr attraktiven Mietzinse gehalten.
- Zusammengehörige Unterhalts- oder Sanierungsarbeiten werden gleichzeitig ausgeführt, um Kosten zu sparen und ständige Unterhaltsarbeiten wegen unterschiedlicher Bauteil-Lebensdauern zu minimieren. Das betrifft z.B. Küchen oder Bäder, die nur gemeinsam mit den dazugehörigen Leitungen saniert werden.
- Ein weiterer Grundsatz ist, dass die Wohnungen pro Etappe einen einheitlichen Ausbaustandard aufweisen sollen. Entsprechend werden private Umbauten auch bei Übernahme der Kosten durch die Mieter:innen nicht genehmigt, weil dadurch ein Flickenteppich an verschiedenen Standards entstehen würde, was schlussendlich zu Mehrkosten für die GISA führt.
Was heisst das konkret für meine Wohnung?
Auch wenn die Küchen und Bäder in den betroffenen Etappen schon etwas in die Jahre gekommen sind - sie funktionieren nach wie vor gut. In der Regel werden private Umbauten nicht genehmigt. Es gibt wenige Ausnahmen: Umbauten können bewilligt werden, wenn z.B. die IV den Umbau bezahlt und der Rückbau nach dem Auszug vertraglich geregelt ist (beispielsweise Haltegriffe im Bad für Senior:innen). Nicht empfohlen sind Badewannen-Türen, da diese unhygienisch und schlecht zu unterhalten sind. Badewannensitze hingegen setzen keine baulichen Massnahmen voraus.
Sind technische Geräte wie Backofen oder Kühlschrank defekt, werden sie selbstverständlich durch ein neues Modell ersetzt, auch wenn das zu kleinen Unterschieden in den Wohnungen führt. Dabei schaut die GISA auf Nachhaltigkeit und bevorzugt energie-effiziente Geräte.