Vermietungspraxis der GISA
von Baugenossenschaft GISA
Wir werden ab und zu gefragt, wann bei der GISA ein interner Wohnungswechsel möglich ist. Zuletzt haben wir im Newsletter vom November 2021 darüber informiert. Auch wird regelmässig nach Wohnungen für Kinder gefragt, welche in der GISA aufgewachsen sind und nun einen eigenen Haushalt gründen möchten.
Die Vermietungskriterien sind im Art. 3 des Vermietungsreglements festgehalten:
- Subventionsverletzungen
- Umsiedlung von Genossenschafter:innen aufgrund von anstehenden Bauvorhaben
- Wohnungswechsel von Genossenschafter:innen aufgrund von Unter-/ Überbelegung
- Freiwillige Umsiedlungswünsche von Genossenschaftern:innen, sofern das bestehende Mietverhältnis mindestens fünf Jahre gedauert hat
- Neuvermietung an Dritte
Subventionsverletzungen: Zuerst werden die freien Wohnungen an Mieterschaften mit Subventionsverletzungen offeriert. Beispiel: eine Familie hat eine subventionierte Wohnung erhalten, aber das Einkommen ist mittlerweile gestiegen und die Familie ist nicht mehr zu einer subventionierten Wohnung berechtigt.
Umsiedlung aufgrund Bauvorhaben: Als zweites werden zurzeit die Genossenschafter:innen in Affoltern kontaktiert. Gemäss heutigem Planungsstand starten die Bauarbeiten der ersten Bauetappe Anfang 2024. Davor müssen die Betroffenen ein neues zu Hause finden. Deswegen werden die freien Wohnungen in Oerlikon zuerst an die Genossenschafter:innen in Affoltern offeriert. In den allermeisten Fällen kommt es auch zu einer Vermietung.
Die freien Wohnungen in Affoltern werden bevorzugt an JUWO (Jugenwohnnetz) vermietet, befristet. Einerseits ist das ein soziales Engagement der GISA. JUWO bietet jungen Erwachsenen in Ausbildung bezahlbaren Wohnraum – JUWO seinerseits hat strikte Einkommenslimits, d.h. nur wer günstigen Wohnraum wirklich braucht, wird auch berücksichtigt. Anderseits erleichtert die JUWO die Verwaltung der Wohnungen und trägt zur Sicherheit der Siedlung bei, weil die Wohnungen bis kurz vor Baubeginn bewohnt bleiben.
Interner Wohnungswechsel oder Extern: Die freien Wohnungen werden an Genossenschafter:innen angeboten, z.B. mit einer Unter- oder Überbelegung oder nach familiären Veränderungen. Danach kommen auch Externe zum Zug.
Da die GISA nur eine beschränkte Wohnungsanzahl hat, entstehen leider lange Wartezeiten. In absehbarer Zeit, wohl bis zum Bezug der neuen Wohnungen in Affoltern, können Wohnungswünsche für Kinder der Genossenschafter:innen oder andere Umsiedlungswünsche innerhalb der Siedlung Oerlikon nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Sobald die erste Bauetappe in Affoltern bezugsbereit ist, stehen der GISA viele neue Wohnungen zur Verfügung. Dann haben auch die Kinder eine gute Chance auf den Bezug einer eigenen Wohnung.