Prioritäten bei der Wohnungsvermietung

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In letzter Zeit erhalten wir vermehrt Anfragen von Genossenschaftern für einen Wohnungswechsel innerhalb der GISA. Auch wird regelmässig nach Wohnungen für Kinder gefragt, welche in der GISA aufgewachsen sind und nun einen eigenen Haushalt gründen möchten. Da die GISA nur eine eingeschränkte Wohnungsanzahl hat, entstehen leider lange Wartezeiten.

Die Verwaltung priorisiert die Vermietung von Wohnungen wie im Vermietungsreglement, Art. 3 beschrieben:

- Subventionsverletzungen

- Umsiedlung von Genossenschafter*innen aufgrund des anstehenden Bauprojektes in Affoltern

- Wohnungswechsel von Genossenschafter*innen aufgrund einer Unterbelegung

- Wohnungswechsel von Genossenschafter*innen aus anderen Gründen

- Wohnungsbewerbungen von Externen / Nicht-Genossenschafter*innen (darunter auch Kinder aufgewachsen in der GISA)

 

Gründe für diese Reihenfolge sind bei Subventionsverletzungen vertragliche Verpflichtungen und bei Umsiedlungen infolge Bauprojekten und Unterbelegungen Vorgaben aus den Statuten.

Wir bitten um Verständnis, dass in absehbarer Zeit – wohl bis die neuen Wohnungen in Affoltern bezogen werden können – Wohnungswünsche für Kinder oder andere Umsiedlungswünsche innerhalb der Siedlung Oerlikon nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden können.

Wenn die erste Bauetappe in Affoltern bezugsbereit ist, stehen der GISA viele schöne Wohnungen zur Verfügung, dann haben auch die Kinder der Genossenschafter*innen eine gute Chance für eine eigene Wohnung.

 

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