Neues Vermietungsreglement
von Baugenossenschaft GISA
Nach dem Beschluss der Generalversammlung vom 11. September 2020 hat der Vorstand die Statuten angepasst und auf der Homepage veröffentlicht. Auf Basis der neuen Statuten hat der Vorstand Anfang November ein neues Vermietungsreglement erarbeitet und in Kraft gesetzt.
Wir möchten insbesondere auf die aufgeführten Mitwirkungspflichten in diesem Reglement hinweisen. So haben die Mieterinnen und Mieter unter anderem die Pflicht, wesentliche Änderungen der Verwaltung umgehend und unaufgefordert zu melden. Das betrifft z.B. Änderungen des Zivilstandes, Geburten, Todesfälle und Änderungen der Wohnungsbelegung oder der Kauf von Wohneigentum in der Stadt Zürich bzw. der angrenzenden Gemeinden.
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