Mietzinsreduktionen werden geprüft
von Baugenossenschaft GISA
Die GISA prüft bei jeder Referenzzinssatzänderung standardmässig eine Anpassung der Mietzinse aller Liegenschaften, so auch aufgrund der Senkung des Referenzzinssatzes von 1,5% auf 1,25% per 2. September 2025. Sie orientiert sich am Mietzinsreglement der Stadt Zürich. Gemäss Art. 4 dieses Reglements entsteht eine rechtliche Grundlage für eine Mietzinsreduktion erst bei einer Senkung des Referenzzinssatzes um 0,50%.
Aktuell sind trotzdem Reduktionen der Mietzinse in den Etappen 3, 4 und 5 geplant. Diese müssen aber derzeit noch von der Fachstelle Gemeinnütziges Wohnen genehmigt werden. Der Genehmigungsprozess dauert in der Regel länger aufgrund der Überlastung der Fachstelle und der komplizierten Berechnung der Mietzinse der subventionierten Wohnungen. Für alle restlichen Etappen besteht derzeit keine Grundlage für eine Mietzinsreduktion.
Die GISA wird die betroffenen Mieterinnen und Mieter über die konkreten Anpassungen rechtzeitig informieren.
Wir wünschen Ihnen eine frohe Adventszeit.