Mietzinsanpassungen per 1.8.2023
von Baugenossenschaft GISA
Die Mietzinse der Baugenossenschaft GISA werden, wie im Newsletter vom Dezember 2022 kommuniziert, anhand des Kostenmiete-Modells festgelegt. Das Prinzip Kostenmiete basiert auf dem Mietzinsreglement der Stadt Zürich und wird auf einen grossen Teil von Wohnungen gemeinnütziger Wohnbauträger angewendet. Die Berechnung lautet wie folgt:
- - Kapitalkosten = Anlagewert x Referenzzinssatz in %
- - Betriebskosten = Gebäudeversicherungswert x 3.25% Betriebsquote
- => Höchstzulässiger Mietzins = Kapitalkosten + Betriebskosten
Infolge der Anpassung des Gebäudeversicherungswertes per 1.1.2023 um 9.9 % haben viele Baugenossenschaften die Mieten bereits erhöht. Leider ist auch die GISA von höheren Zinsen und höheren Unterhaltskosten betroffen. Folglich müssen die Mieten seit langer Zeit wieder erhöht werden.
Als erstes wurden die Mieten in der Etappe 3 angepasst, die Nettomieten werden per 1.8.2023 um rund 4% erhöht. Die restlichen Etappen werden demnächst ebenfalls analysiert und die Mieten bei Bedarf angepasst.