Vereinheitlichung der Mietverträge, UPC und Reglemente
von Baugenossenschaft GISA
Dank der grossen Auswahl an Telekommunikationsanbietern wählen immer weniger Mieter UPC Cablecom als TV / Internet-Anbieter. Die GISA hat vor einigen Jahren mit UPC Cablecom einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Die Firma verrechnet die monatlichen Gebühren jedes Mieters an die GISA, diese verrechnet die Gebühren als Nebenkosten im Rahmen der Miete weiter. Während UPC Cablecom ihre Gebühren in den Vorjahren stetig erhöht hat, hat die GISA diese erhöhten Nebenkosten nicht weiterverrechnet. Das hat dazu geführt, dass Kunden der UPC Cablecom durch die GISA subventioniert wurden, Kunden anderer Anbieter jedoch nicht. Die GISA möchte diesen Missstand beenden.
Der Rahmenvertrag mit UPC Cablecom wird per Ende 2021 gekündigt. Entsprechend wird die Miete um den Betrag der TV-Gebühr sinken, worüber alle Mieter mit einem amtlichen Formular informiert werden. Betroffene Mieter werden gebeten, spätestens ab Januar 2022 einen Telekommunikationsanbieter direkt zu beauftragen bzw. bei Unklarheiten frühzeitig die Verwaltung zu kontaktieren.