Kostenmiete / Referenzzinssatz
von Baugenossenschaft GISA
Der Mietzins der GISA berechnet sich nach der Kostenmiete (Modell der Stadt Zürich). Der Mietzins untersteht behördlicher Kontrolle (Büro für Wohnbauförderung). Wesentliche Faktoren für die Mietzinsberechnung sind die Anlagekosten, der Gebäudeversicherungswert, Referenzzinssatz und die von der Aufsichtsbehörde vorgegebene Betriebsquote (zurzeit 3,25%).
Besteht ein Baurechtsvertrag, ist auch der Baurechtszins zu berücksichtigen. Verändert sich einer dieser Faktoren, kann dies auch zu einer Veränderung des Mietzinses führen.
Der Mietzins wird durch die Verwaltung jeweils nach dem Jahresabschluss überprüft und bei Bedarf angepasst. Daher wird ab Mai 2020 überprüft, ob die kürzliche Senkung des Referenzzinssatzes von 1,5% auf 1,25% einen Einfluss auf die Mieten hat. Die Mieter werden zeitnah informiert.