Informationen zum Bauprojekt
von Baugenossenschaft GISA
Der detaillierte Bauablauf in den nächsten Monaten sieht wie folgt aus:
- Bis Mai 2025 werden in der Siedlung die Schadstoffe beseitigt.
- Im April/Mai fahren die Bagger auf und starten mit dem Rückbau der bestehenden Häuser. Das Abbruchmaterial wird grobsortiert, durch Lastwagen (LKW) abgeführt und rezykliert resp. entsorgt. Ab diesem Zeitpunkt nehmen Baustellenlärm und LKW-Verkehr zu.
- Der Spatenstich wird im kleinen Rahmen gefeiert.
- Die Aushubarbeiten starten Anfang Mai und dauern bis ca. August 2025. Während dieser Zeit wird es regen LKW-Verkehr geben, um das Aushubmaterial zu transportieren.
- Ab Mitte Mai bis ca. Ende Juni werden die Spundwände gerammt. Das wird die lauteste Phase der Aushubarbeiten sein, mit Lärm, Staub und Vibrationen, welche teilweise auch in der Umgebung spürbar sein werden.
- Im August ist der Start der Baumeisterarbeiten vorgesehen. Dazu informieren wir Sie gerne wieder in unserem nächsten Infoschreiben ca. Anfang Juni.
- Der Innenausbau startet im Mai 2026
- Der Vermietungsstart wird voraussichtlich im Frühling 2026 erfolgen.
Auch in der Umgebung gibt es viele Veränderungen. Das Tiefbauamt (TAZ) der Stadt Zürich hat die Rodungsarbeiten an der Binzmühlestrasse bereits beendet, nun wird die Strasse entlang unserer Siedlung für den zusätzlichen Radweg verbreitert.
Seit Start der Vorbereitungsarbeiten haben sich vereinzelt Nachbarn betreffend Lärm gemeldet. Wir möchten daher gerne kurz erläutern, was gesetzlich zulässig ist.
Gemäss Lärmschutzverordnung der Stadt Zürich darf Montag bis Samstag von 7-12 Uhr und 13-19 Uhr gebaut werden. In besonderen Fällen sind Ausnahmebewilligungen möglich, welche vorher beantragt und genehmigt werden müssen z.B., wenn über Mittag oder nachts gearbeitet werden muss. Bei unserem Bauvorhaben sind keine Nacharbeiten vorgesehen und Arbeiten über Mittag nur in besonderen Einzelfällen, z.B. wenn fertigbetoniert werden muss.
Besonders lärmintensive Baugeräte dürfen in der Regel nur von Montag bis Freitag (exklusiv Feiertage) in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr eingesetzt werden. Bei unserem Bauvorhaben fällt ausschliesslich das Rammen der Spundwände in diese Kategorie.
Die LKW, welche auf die Baustelle zufahren gelten nicht als Baulärm, sondern als Verkehrslärm. Für den LKW-Verkehr gilt das Nachfahrverbot von 22-5 Uhr, das bedeutet, dass die LKW bereits vor 7:00 Uhr auf die Baustelle zufahren dürfen.
Da der Baulärm in der Regel gegen 17 Uhr verstummt, gibt es mit den abendlichen Ruhzeiten selten Beschwerden. In den Morgenstunden gibt es dafür öfters Problem mit Unternehmen, die wegen des Morgenverkehrs früh anreisen und gerne vor 7 Uhr beginnen würden und auch mit den LKW, welche vor 7 Uhr zufahren. Sollte Ihnen Unternehmen auffallen, die mehrfach zu früh starten oder Lärm verursachen, so dürfen Sie sich bei uns melden, damit wir diesen Fällen nachgehen können.
Leider sind Emissionen durch unsere Bautätigkeit unvermeidlich und wir sind uns bewusst, dass diese Situation für Sie unangenehm ist, was wir bedauern. Wir versichern Ihnen, dass die GISA bemüht ist, dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Ruhezeiten eingehalten werden und danken Ihnen für Ihr Verständnis.