Freiwillige Erhöhung von Anteilkapital
von Baugenossenschaft GISA
Die Generalversammlung hat im Juni 2024 der Erhöhung und Harmonisierung des Anteilscheinkapitals zugestimmt. Der Maximalbetrag des Anteilscheinkapitals wurde wie folgt festgelegt:
- Jokerzimmer CHF 5'000
- 1.0 Zimmer, Atelier CHF 10'000
- 2.0 – 2.5 Zimmer CHF 13'000
- 3.0 – 3.5 Zimmer CHF 15'000
- 4.0 – 4.5 Zimmer CHF 20'000
- 5.0 – 5.5 Zimmer CHF 25'000
- 6.0 – 6.5 Zimmer CHF 29'000
Die Verwaltung erhält sporadisch Anfragen, ob und um welchen Betrag die Mieter:innen ihr Anteilkapital freiwillig erhöhen können.
Sie können es selbst einfach überprüfen. Jeweils nach der Generalversammlung wird die Zinsabrechnung zugestellt. Darauf sehen Sie, wie hoch ihr eingezahltes Anteilscheinkapital ist. Die Tabelle oben zeigt den Höchstbetrag, den Sie je nach Wohnungsgrösse freiwillig einzahlen können. Sie können die Differenz jederzeit der Verwaltung überweisen, mit dem Hinweis ‘Erhöhung AS-Kapital’. Danach wird der neue Betrag verzinst. Die Verzinsung liegt bei 2%, also erheblich höher als auf Ihrem Sparkonto.