Anpassung des Reglements der Siedlungsorgane

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Am 23. März 2022 hat die Siedlungsversammlung Oerlikon eine Anpassung des Reglements der Siedlungsorgane beantragt.

Bisher wurde im Reglement festgehalten, dass die Siedlungskommission aus mindestens drei und maximal sieben volljährigen Mieterinnen und Mieter der GISA bestehen soll. Somit wären z.B. Konkubinatspartner (falls nicht im Mietvertrag erwähnt) oder Kinder nicht wählbar. In den Statuten der GISA wurde bereits eine entsprechende Formulierung gewählt.

Der Vorstand hat den Antrag der SiKo geprüft und entschieden, dass das SiKo-Reglement gemäss Statuten angepasst wird. Neu in dieser Formulierung: Die Siedlungskommission besteht aus mindestens drei und maximal sieben in der Genossenschaft wohnhaften Personen.

SiKo-Reglement

 

 

 

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