Wie berechnet die Baugenossenschaft den Mietzins?

Der Mietzins der Genossenschaft berechnet sich nach der Kostenmiete (Kostenmietmodell der Stadt Zürich). Der Mietzins untersteht behördlicher Kontrolle (Büro für Wohnbauförderung der Stadt Zürich). Wesentliche Faktoren für die Mietzinsberechnung sind die Anlagekosten, der Gebäudeversicherungswert, Referenzzinssatz und die von der Aufsichtsbehörde vorgegebene Betriebsquote (zurzeit 3.25%). Besteht ein Baurechtsvertrag ist auch der Baurechtszins zu berücksichtigen. Verändert sich einer dieser Faktoren, kann dies auch zu einer Veränderung des Mietzinses führen.

Zuletzt aktualisiert am 08.07.2020 von Baugenossenschaft GISA.

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