Wer entscheidet über die Vermietung?

Die Verwaltung entscheidet über die Vermietung der Wohnungen. Jede Vermietung wird sorgsam überprüft. Die GISA obliegt auch Auflagen der Stadt, des Bundes und des Kantons. Gegenüber der Stadt Zürich muss jede Baugenossenschaft mit Baurechtsvertrag die sogenannte 1% Klausel erfüllen. Dadurch müssen beispielsweise 1% des Wohnungsbestandes der GISA für soziale Zwecke reserviert und im Bedarfsfall Vermietungen an soziale Institutionen vorgenommen werden. Als Arbeitsinstrument hat der Vorstand das Vermietungsreglement erlassen. Dort werden die Vermietungskriterien beschrieben.

Zuletzt aktualisiert am 14.07.2020 von Baugenossenschaft GISA.

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