Was tun, wenn etwas kaputt geht?

Der kleine Unterhalt umfasst alles, was ein Mieter selbst ohne spezielles Fachwissen erledigen kann (z.B. Ersetzen von Backblechen, Neon-Röhren, Filter beim Dampfabzug und in den Badezimmern, Sicherungen, Zahngläser, Duschschläuche etc.). Abgesehen von diesem kleinen Unterhalt, welcher vom Mieter selbst ersetzt und bezahlt werden muss, müssen grössere Reparaturen sofort der Verwaltung resp. dem Hauswart gemeldet werden. Hierfür bitte den Online-Reparaturauftrag ausfüllen oder das Formular und entweder an service at bg-gisa.ch senden oder in den Briefkasten der Verwaltung werfen. Die Kostengrenze für Material für den kleinen Unterhalt gilt pro Fall und beläuft sich auf CHF 150.–.

Zuletzt aktualisiert am 08.07.2020 von Baugenossenschaft GISA.

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